Harmsen Utescher

IT-Recht

Die digitale Revolution hat vieles verändert. Unsere Kompetenz im klassischen EDV-Recht ist durch sie gewachsen. Dazu zählt zum Beispiel die Vertragsgestaltung von Lizenz-, Liefer- und Wartungsverträgen für Soft- und Hardware. Ein wesentlicher Arbeitsbereich ist heute zudem das Internet- und Domainrecht. Wir beraten und vertreten eine Vielzahl namhafter Unternehmen – von der Registrierung von Internet-Domains bis hin zu Domaingrabbing-Fällen – in außergerichtlichen und gerichtlichen Ausein-andersetzungen und im Rahmen von Streitschlichtungsverfahren.